IDD-Grundlagen auf einem Blick

Die IDD (Insurance Distribution Directive) gilt in allen EU-Ländern und trat in Österreich mit 12. Juli 2019 als nationales Recht in Kraft. Die Grundlage für die Umsetzung als „Lehrplan zur Weiterbildung“ in Österreich wurde am 11. Juli 2019 durch die Wirtschaftskammer Österreich, vertreten durch den Fachverband der Versicherungsmakler, veröffentlicht.

Die IDD-Richtlinie hat konkret zum Ziel:

  • Den Verbraucherschutz zu stärken
  • Eine einheitliche Beratungsqualität sicherzustellen
  • Dem Kunden eine höhere Transparenz zu ermöglichen

Datenquelle: Fachverband der Versicherungsmakler
   

Die gesetzlichen Grundlagen

Der § 137b Abs. 3 und 3a GewO normieren auf der Grundlage des Art. 10 IDD eine verpflichtende laufende Fortbildung für Versicherungsmakler und deren an der Versicherungsvermittlung mitwirkenden Beschäftigten im Ausmaß von mind. 15 Stunden pro Jahr.

Gewerbeinhaber und Personen in Leitungsorganen von Gesellschaften müssen diese Weiterbildungsverpflichtung zum Teil bei „bestimmten unabhängigen Bildungsinstitutionen“ absolvieren.

Bildungsinstitutionen mit aufrechter Zertifizierung nach Ö-Cert bzw. eines facheinschlägigen Sub-Certs i.S.d. § 6 Z. 3 i.V.m. § 7 des Lehrplans.

Der vorliegende Weiterbildungslehrplan, abgestimmt auf den individuellen IDD-Schulungsbedarf unserer Klient*innen, enthält insbesondere folgende Grundregelungen:

  • Prüfung und Modulzuordnung der weiterbildungsverpflichteten Personen (Führungsebene, Mitarbeiter*innen & an der Vermittlung mitwirkende Mitarbeiter*innen)
  • Abstimmung der Lerninhalte und Zuordnung zu Modul 1 oder 2
  • Prüfung der vermittelten Ausbildungseinheiten nach abgestimmtem Curriculum
  • Übernahme in die personenbezogene Zertifizierung

Die Lernkontrollen erfolgen jeweils mittels einer standardisierten Fragebogen Erhebung am Ende jedes Moduls.

Die Kerninhalte der  IDD-Weiterbildungsmaßnahmen sind an folgende Module gebunden:

  • Modul 1: Rechtskompetenz und Berufsrecht
  • Modul 2: Fach- und Spartenkompetenz

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung einer behördlichen Einsichtnahme in die Zertifizierungen  der Teilehmer*innen.

(Datenquelle: Fachverband der Versicherungsmakler)